Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Media Workspace e.U.

 

1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1 Media Workspace e.U. (nachfolgend als “media.workspace Digitalagentur” bezeichnet) erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend als “AGB” bezeichnet). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der media.workspace Digitalagentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von media.workspace Digitalagentur schriftlich bestätigt werden. Änderungen und/oder Erweiterungen dieser AGB treten mit der Online-Publikation unter der Domain https://www.media-workspace.com/agb in Kraft und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart. Den AGB des Kunden widerspricht media.workspace Digitalagentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen die AGB des Kunden durch media.workspace Digitalagentur bedarf es nicht.

1.4 Die Angebote von media.workspace Digitalagentur sind freibleibend und unverbindlich.

1.5 Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von der media.workspace Digitalagentur schriftlich bestätigt wurden oder die media.workspace Digitalagentur mit der tatsächlichen Leistungserbringung begonnen hat.

2. Konzept- und Ideenschutz

Hat der potentielle Kunde die media.workspace Digitalagentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die media.workspace Digitalagentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

2.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die media.workspace Digitalagentur treten der potentielle Kunde und die media.workspace Digitalagentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen diese AGB zu Grunde.

2.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass die media.workspace Digitalagentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

2.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der media.workspace Digitalagentur ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

2.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachte und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die einzigartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

2.5 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der media.workspace Digitalagentur im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen gemäß Punkt 2.4 außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

2.6 Soferne der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der media.workspace Digitalagentur Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der media.workspace Digitalagentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

2.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die media.workspace Digitalagentur dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die media.workspace Digitalagentur dabei verdienstlich wurde.

2.8 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus Punkt 2.5 durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % österreichischer Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der media.workspace Digitalagentur ein.

3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die media.workspace Digitalagentur. Innerhalb des vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit für die media.workspace Digitalagentur.

3.2 Alle Leistungen der media.workspace Digitalagentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

3.3 Der Kunde wird der media.workspace Digitalagentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der media.workspace Digitalagentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

3.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die media.workspace Digitalagentur haftet im Falle von bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die media.workspace Digitalagentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die media.workspace Digitalagentur verschuldensunabhängig schad- und klaglos; er hat der media.workspace Digitalagentur sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die media.workspace Digitalagentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der media.workspace Digitalagentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

3.5 Zusätzlich erbrachte Leistungen, die nicht Bestandteil eines schriftlichen Auftrages sind und nicht durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gemäß den bei Leistungserbringung geltenden Stundensätzen der media.workspace Digitalagentur nach Aufwand verrechnet. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der media.workspace Digitalagentur, wie beispielsweise die Übernahme von Inhalten (v.a. Texte und Bilder) aus bereits bestehenden Internet-Webseiten.

4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

4.1 Die media.workspace Digitalagentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

4.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die media.workspace Digitalagentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

4.3 Soweit die media.workspace Digitalagentur notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der media.workspace Digitalagentur, sondern erfolgt die Beauftragung im Namen des Kunden.

4.4 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde jedenfalls einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages mit der media.workspace Digitalagentur aus wichtigem Grund.

5. Termine

5.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der media.workspace Digitalagentur schriftlich zu bestätigen.

5.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung von der media.workspace Digitalagentur aus Gründen, die die media.workspace Digitalagentur nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die media.workspace Digitalagentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5.3 Befindet sich die media.workspace Digitalagentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der media.workspace Digitalagentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6. Vorzeitige Auflösung

6.1 Die media.workspace Digitalagentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

  1. a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
  2. b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt;
  3. c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von der media.workspace Digitalagentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von der media.workspace Digitalagentur eine taugliche Sicherheit leistet.

6.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die media.workspace Digitalagentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

7. Honorar

7.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der media.workspace Digitalagentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die media.workspace Digitalagentur ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Die media.workspace Digitalagentur ist berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

7.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die media.workspace Digitalagentur für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

7.3 Alle Leistungen der media.workspace Digitalagentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der media.workspace Digitalagentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

7.4 Kostenvoranschläge der media.workspace Digitalagentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass das tatsächliche, von der media.workspace Digitalagentur schriftlich veranschlagte (Gesamt)Honorar um mehr als 15 % überstiegen wird, wird die media.workspace Digitalagentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

7.5 Für alle Arbeiten der media.workspace Digitalagentur, die, aus welchem Grund auch immer, vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der media.workspace Digitalagentur das vereinbarte Entgelt. Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der media.workspace Digitalagentur – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat der Kunde der media.workspace Digitalagentur die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. 

7.6 Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung durch die media.workspace Digitalagentur begründet ist, hat der Kunde der media.workspace Digitalagentur darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsbestimmung des § 1168 ABGB ausgeschlossen wird. Weiters ist die media.workspace Digitalagentur bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der media.workspace Digitalagentur, schad- und klaglos zu halten. 

7.7 Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der media.workspace Digitalagentur zurückzustellen.

7.8 Preisänderungen, die nicht im Einflussbereich der media.workspace Digitalagentur liegen, wie z.B. Preisänderungen durch Subunternehmer, Lieferanten, Gesetzesänderungen, Wechselkursschwankungen, Materialkostenanpassungen, die jedoch Auswirkungen auf die von der media.workspace Digitalagentur erbrachten Leistungen haben, berechtigen die media.workspace Digitalagentur dazu das Honorar entsprechend anzupassen.

7.9 Die Koordination sowie die Überwachung der Vervielfältigung/Produktion (wie auch Farbabstimmung oder Drucküberwachung) können vom Kunden an externe Producer-Fachleute oder die media.workspace Digitalagentur vergeben werden. Sie erfordern einen getrennten Auftrag und erfolgen gegen Entgelt. 

8. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

8.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der media.workspace Digitalagentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der media.workspace Digitalagentur. Siehe diesbezüglich auch Punkt 9.2.

8.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der media.workspace Digitalagentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten eines Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest EUR 25,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

8.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die media.workspace Digitalagentur    sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

8.4 Weiters ist die media.workspace Digitalagentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

8.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die media.workspace Digitalagentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der media.workspace Digitalagentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der media.workspace Digitalagentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

9. Eigentumsrecht und Urheberrecht

9.1 Die Anwendung der Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) auf das oder die Auftragswerk(e) und die Arbeitszwischenergebnisse gilt als vereinbart. Die für ein gutes Ergebnis notwendige Mitarbeit des Kunden begründet kein Miturheberrecht. 

9.2. Alle Leistungen der media.workspace Digitalagentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Prototypen aus der Programmierung), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der media.workspace Digitalagentur und können von der media.workspace Digitalagentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der media.workspace Digitalagentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der media.workspace Digitalagentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der media.workspace Digitalagentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der media.workspace Digitalagentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

9.3 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der media.workspace Digitalagentur (z.B. Quellcodes, Grafiken, etc.), wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der media.workspace Digitalagentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

9.4 Die media.workspace Digitalagentur ist nicht verpflichtet Datenträger, Dateien mit Erstellercode (Photoshop PSD, Illustrator AI, InDesign ID, HTML, Programmcode, Flash, CSS usw.) herauszugeben, es sei denn dies wurde schriftlich vereinbart. Die Übergabe von Datenträgern, Dateien und Daten ist gesondert zu vergüten.

9.5 Für die Nutzung von Leistungen von der media.workspace Digitalagentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der media.workspace Digitalagentur erforderlich. Dafür steht der media.workspace Digitalagentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

9.6 Für die Nutzung von Leistungen der media.workspace Digitalagentur bzw. von Werbemitteln, für die die media.workspace Digitalagentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung der media.workspace Digitalagentur notwendig.

9.7 Der Kunde haftet der media.workspace Digitalagentur gegenüber für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

10. Kennzeichnung

10.1 Die media.workspace Digitalagentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln, Webseiten und bei allen Werbemaßnahmen der media.workspace Digitalagentur – mittels Anbringung des Firmenwortlautes oder Logos in zurückhaltender, aber erkennbarer Größe auf jedem Werk – und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

10.2 Wird ein Weglassen der Anbringung von Firmenwortlaut oder Logo auf den Werk/en einvernehmlich vereinbart, ist dennoch in einem allfällig angebrachten Impressum der Firmenwortlaut “Media Workspace e.U.” anzuführen. 

10.3 Die media.workspace Digitalagentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

10.4 Sofern media.workspace Digitalagentur verbleibt in jedem Fall gemäß § 26 UrhG das Recht, Abbildungen der von der media.workspace Digitalagentur entworfenen Werke/Produkte zum Zweck der Eigenwerbung (Promotion) in gedruckter Form zu verwenden oder zu diesem Zweck im weltweiten Internet bereit zu stellen. 

10.5 Bei dreidimensionalen Gegenständen hat die media.workspace Digitalagentur Anspruch auf für sie kostenlose Überlassung von Ablichtungen der Gegenstände, die mit Hilfe ihrer Design-Findung hergestellt wurden, sowie auf Übergabe eines Belegexemplars, soweit letzteres nicht mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Bei Druckwerken hat die media.workspace Digitalagentur Anspruch auf zumindest fünf Exemplare der von ihr gestalteten Werke. 

11. Verfügbarkeit und Reaktionszeit

Die media.workspace Digitalagentur erbringt ihre Leistungen mit entsprechender Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Die media.workspace Digitalagentur kann jedoch keine Gewähr dafür übernehmen, dass ihre Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Der Kunde hat nur dann Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit und Reaktionszeiten, wenn diese gesondert schriftlich vereinbart wurden.

12. Gewährleistung

12.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die media.workspace Digitalagentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

12.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die media.workspace Digitalagentur    zu. Die media.workspace Digitalagentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der media.workspace Digitalagentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die media.workspace Digitalagentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die media.workspace Digitalagentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

12.3 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die media.workspace Digitalagentur ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die media.workspace Digitalagentur haftet im Falle von leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

12.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der media.workspace Digitalagentur gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

13. Haftung und Produkthaftung

13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung durch die media.workspace Digitalagentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der media.workspace Digitalagentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der „Leute“ der media.workspace Digitalagentur.

13.2 Jegliche Haftung durch die media.workspace Digitalagentur für Ansprüche, die auf Grund der von der media.workspace Digitalagentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die media.workspace Digitalagentur der Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für die media.workspace Digitalagentur nicht erkennbar war, wobei Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die media.workspace Digitalagentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die media.workspace Digitalagentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

13.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung von der media.workspace Digitalagentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

13.4 Die media.workspace Digitalagentur verwendet zur Realisierung von Kundenprojekten Content Management Systeme (CMS), CMS-Komponenten und CMS-Module, die unter die Kategorie Open Source Software fallen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sämtliche Urheberrechte bei der Verwendung von Open Source Software, soweit nicht anders angegeben, nach der GNU GPL geregelt sind. Auf Entwicklungsstand und Updatezyklen der Open Source Software hat die media.workspace Digitalagentur keinen Einfluß. Somit liegen auch allenfalls im CMS begründete Sicherheitslücken außerhalb des Verantwortungsbereiches der media.workspace Digitalagentur.

14. Suchmaschinen-Optimierung (SEO)

14.1 Die media.workspace Digitalagentur meldet im Rahmen der Leistungserbringung Internetseiten bei allen dem Auftrag entsprechenden Suchdiensten an. Die Suchdienste garantieren nicht, dass die angemeldeten Internetseiten auch in der angestrebten Form aufgenommen und gelistet werden. 

14.2 Die media.workspace Digitalagentur erteilt daher keine Garantie auf Erfolg, Listung oder (gleichbleibende) Position in Suchmaschinen und übernimmt auch keine Haftung oder Garantie bei eventuellen Sanktionen durch Suchmaschinen, wie Sperrung, Nicht-Aufnahme oder Nicht-Ranking einer Internetseite.

15. Google Ads (früher AdWords, SEA)

15.1 Die media.workspace Digitalagentur vermittelt an Werbekunden bezahlte Suchmaschinen-Einträge (Werbeflächen) im Rahmen des „Ads“-Programms (früher „AdWords“-Programm) auf den Ergebnisseiten des Suchmaschinenbetreibers Google. Die bezahlten Suchmaschinen-Einträge werden von der media.workspace Digitalagentur auf eigene Rechnung aber im Namen des Werbekunden durchgeführt. Die Abrechnung seitens Google für die bezahlten Suchmaschinen-Einträge erfolgt auf Klick-Basis. Der Werbekunde übermittelt der media.workspace Digitalagentur sein maximal gewünschtes Tagesbudget für den Ankauf von Suchbegriffen oder Placements. 

15.2 Soweit nicht anders vereinbart, ist das monatliche Budget im Vorhinein (spätestens zu jedem Monatsersten) auf das Konto der media.workspace Digitalagentur einzuzahlen, um die bezahlten Suchmaschinen-Einträge zu starten bzw. fortzusetzen. 

15.3 Die media.workspace Digitalagentur übernimmt keine Haftung für den Inhalt der Website zu der der Link führt. Die media.workspace Digitalagentur und der Anbieter der Werbeflächen behalten sich das Recht vor, Anzeigentexte, Keywords oder Links von einem bestimmten Keyword ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen oder abzuändern. Unabhängig davon gilt Punkt 3.4 entsprechend.

16. Google Analytics und Google Maps

16.1 Die lizenzfreien Webdienste Google Analytics und Google Maps aus dem Hause Google werden auf Kundenwunsch unter Bekanntgabe und Einhaltung der jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Drittanbieters Google in die Internetseiten des Kunden integriert. 

16.2 Die media.workspace Digitalagentur ist ausschließlich für die Implementierung der Webdienste verantwortlich und übernimmt keinerlei Haftung, insbesondere auch für den Fall, dass zukünftig Lizenzkosten für die Nutzung der Webdienste seitens Google anfallen.

17. Social Media Kanäle

17.1 Die media.workspace Digitalagentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social Media Kanälen“ (z.B. Instagram, Facebook, Pinterest, LinkedIn, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der media.workspace Digitalagentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen.

17.2 Die media.workspace Digitalagentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch einem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die media.workspace Digitalagentur beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten.

17.3 Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die media.workspace Digitalagentur aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

18. Hosting und Domainregistrierung

18.1 Die media.workspace Digitalagentur agiert im Bereich der Vermietung von Webspace lediglich als Reseller/Vermittler zwischen dem Kunden und dem Hosting-Anbieter und beruft sich in diesem Zusammenhang auf die AGB des Hosting-Anbieters. Die Webspace-Verfügbarkeit liegt ausschließlich im Einflussbereich des vermittelten Hosting-Anbieters. Jegliche Haftung durch die media.workspace Digitalagentur in diesem Bereich ist ausgeschlossen.

18.2 Die media.workspace Digitalagentur vermittelt und reserviert die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Kunden, sofern die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist. Die media.workspace Digitalagentur übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass die gewünschte Domain tatsächlich verfügbar ist und ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in Marken oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und insbesondere niemanden in seinen (Kennzeichnungs-)Rechten zu verletzen und bezüglich Ansprüche Dritter die media.workspace Digitalagentur verschuldensunabhängig schad- und klaglos zu halten.

19. Apps

19.1 Die Erstellung von Apps erfolgt nach den zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung aktuellen Geschäftsbedingungen des vom Kunden als Verkaufsplattform angegebenen App Stores (Apple App Store iOS, Google Play Store, Windows Phone Store etc.). 

19.2 Die media.workspace Digitalagentur hat keinen Einfluss auf Änderungen der Geschäftsbedingungen der App Stores. Änderungen können dazu führen, dass eine App überhaupt nicht mehr, oder nicht in der ursprünglichen Form im Appstore angeboten werden kann. Die media.workspace Digitalagentur haftet daher nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass eine App auf einer oder mehreren Verkaufsplattformen nicht angeboten werden kann. Notwendige Adaptierungen der App werden gesondert verrechnet.

20. Vertraulichkeit und Datenschutz

20.1 Die media.workspace Digitalagentur wird alle im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen, die nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt sind, streng vertraulich behandeln. Sie wird Angestellte und Dritte, die solche Informationen oder Unterlagen zur Durchführung von Arbeiten im Rahmen dieses Vertrages erhalten, zu gleicher Verschwiegenheit verpflichten. Dies gilt nur insoweit nicht, als 

  1. die media.workspace Digitalagentur gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatliche Stellen, solche Daten zu offenbaren und soweit 
  2. international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht. 

Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

20.2 Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Informations- und Werbezwecken für Dienstleistungen von media.workspace Digitalagentur    bis auf Widerruf zugesendet wird.

Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail oder Brief an die bekannten Kontaktdaten der media.workspace Digitalagentur widerrufen werden.

21. Anzuwendendes Recht

21.1 Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der media.workspace Digitalagentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

22. Salvatorische Klausel

22.1 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In diesem Fall gelten jene Bestimmungen als vereinbart, welche rechtswirksam sind und dem Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen, sofern sie der ursprünglichen Absicht der Vertragsparteien dennoch entsprechen. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke.

23. Erfüllungsort und Gerichtsstand

23.1 Erfüllungsort ist der Sitz der media.workspace Digitalagentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die media.workspace Digitalagentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

23.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der media.workspace Digitalagentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der media.workspace Digitalagentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die media.workspace Digitalagentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

23.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

Klagenfurt am Wörthersee, Oktober 2023